illegaler Dachausbau ?       wir helfen  legalisieren

 

Erstberatung :  0221 - 340 98 300      oder     info@ing-schmitz.com

 

Vorab : ist den Eigentümern der illegal zu Wohnzwecken ausgebauten Dachflächen überhaupt bewusst, dass bei einem Dachbrand kein, bzw. ein eingeschränkter Versicherungsschutz besteht ?  Greift das Feuer auch auf die darunter befindlichen Geschosse über, oder das Löschwasser beschädigt die Wohnungen, wird Ihnen keine Versicherung den Schaden komplett ersetzen !  Wollen Sie dieses Risiko übernehmen ?

 

 

illegal errichtet Gebäude, Gebäudeteile, Nutzungsänderungen oder auch nur ein nicht genehmigter Dachausbau erhalten nie im Laufe der Nutzungsjahre Bestandsrecht. Bestand hat nur, was genehmigt wurde. Die Bauämter wurden von der Landesregierung angehalten rigoros und ohne Kompromisse gegen Schwarzbauten vorzugehen.

Dachgeschossausbau    ohne Baugenehmigung ?

 

 

Die Not mit dem   2. Rettungsweg

Der zum Brandschutz geforderte zweite Rettungsweg stellt Bauherrn und Planer vor architektonische Herausforderungen.

a.   entweder ein zweiter Treppenraum, oder eine Außentreppe

b.   oder eine anleiterbare Fläche für die Feuerwehr

Diese Planung ist oft schwierig, insbesondere in eng bebauten Innenstädte, da die Aufstellfläche und die Anleiterung zum Rettungsfenster oder Balkon durch eine nachvollziehbare Planung nachwiesen werden muss. In den Innenstädte sind die Straßen zu eng, dass führt zu weiteren Probleme, denn  die Feuerwehr kommt mit der Drehleiter nicht an die Dachflächenfenster oder die Dach-gaube. Oder es besteht bei den um die Jahrhundertwende gebauten  "Hinterhäuser"  keine Anleitermöglichkeit durch die Feuerwehr.

In der Regel finden wir akzeptable Lösungen.

 

Bevor Ihnen das Bauamt die weitere Wohnnutzung untersagt, können wir prüfen ob der 2. Rettungsweg vorhanden ist, oder mit einem geringen Aufwand gebaut werden kann. Bringen wir den Nachweis, wird eine Nutzungs-untersagung vorerst gestoppt. Nehmen Sie mit uns sofort Kontakt auf.

kostenlose Erstberatung          Tel. 0221 340 98 300

 

Die komplett ausgebaute Dreizimmer-Dachgeschoss-Wohnung durfte nicht genutzt werden. Es fehlte der  "richtige"  2. Rettungsweg. Der zweite Rettungsweg ist eine grundsätzliche Voraussetzung für die Dach-geschoss-Wohnnutzung  ! Eine ausklappbare Trittleiter vor dem Fenster ist kein gesicherter  2. Rettungsweg.

Es wurde auch keine Baugenehmigung vor dem Ausbau eingereicht !

Das Ergebnis :     Nutzungsverbot durch das Bauamt ! 

Wir prüfen für Sie einen nachträglichen Bauantrag,   damit Ihr Objekt Rechtssicherheit bekommt !

Tel.Nr.    0221 - 340 98 300      oder     e-mail :    info@ing-schmitz.com

   

Riskieren Sie nicht, dass Ihr Objekt   "nächste Woche"   vom Bauamt still gelegt wird;   d.h.  die Wohnung,  oder das Haus darf nicht mehr bewohnt werden !  Umbauen, anbauen, neu bauen  -    ohne Baugenehmigung ?    Das kann teuer werden !

Der  "Schwarzbau"  wird in der Regel von der Baubehörde nicht geduldet, es folgt der Abriss.    (im Amtsdeutsch - Rückbau )

Sie haben Ihr Dachgeschoss oder den Spitzboden ohne Baugenehmigung ausgebaut  ?

Zusätzlich wird noch der Spitzboden als Wohnfläche genutzt ?

Sie haben einen  "kleinen"  Anbau an Ihr Einfamilienhaus gebaut mit mündlicher Zustimmung des freundlichen Nachbarn ?  

Einen Umbau ohne Genehmigung ?     eine Nutzungsänderung ?

Jetzt droht durch das Bauamt Ärger ?     Rückbau ?    

Sie brauchen schnelle Hilfe ?       dann informieren wir Sie. 

 

Unser Bausachverständigenbüro berät Sie in Problemfällen und versucht eine nachträgliche Baugenehmigung zu erreichen.   Lassen Sie sich helfen !

 

die übliche Situation :

vor über 30 oder 40 Jahren hatte Papa oder Opa am Ein- oder Mehrfamilienhaus einen Anbau errichtet.  Leider ohne Baugenehmigung. Die Nachbarn hatten nichts dagegen. Die Illegalität wurde hingenommen und übernommen.  

                           "dass war schon immer so !"     dass hat Bestand !

                                                                  falsch !

 

illegal errichtet Gebäude, Gebäudeteile, Nutzungsänderungen  oder auch nur ein nicht genehmigter Dachausbau erhalten nie im Laufe der Nutzungsjahre Bestandsrecht.  Bestand hat nur, was genehmigt wurde. Die Bauämter wurden von der Landesregierung angehalten rigoros und ohne Kompromisse gegen Schwarzbauten vorzugehen. Sie wollen Ihr Haus verkaufen ?  ohne legale Baugenehmigung ?  Dass kann unter Umständen eine wirtschaftliche Härte bedeuten. Aber die Rechtsprechung kennt bei illegal errichteten Gebäudeteile keine Ausnahme.  Auch nicht in Zeiten von einer Wohnungsknappheit.

 

Es stehen dann nur noch zwei Möglichkeiten zur Wahl :

        1.   es wird ein Bauantrag zur Genehmigung

              beim Bauamt eingereicht.

              Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie

              oder 

       2.    Rückbau der Baumaßnahme, d.h. Abbruch !

              oder Benutzungsverbot.

 

              unser Leistungspaket :

              bevor Sie die Situation rechtlich klären wollen

              sollten wir für Sie eine technisch- wirtschaftliche

              Lösung finden.

              Gespräche und Klärung mit dem Bauamt.

              Bei einer Aussicht auf eine nachträgliche

              Baugenehmigung zeichnen wir für Sie die

              erforderlichen Pläne, führen Berechnungen

              durch und stellen den Bauantrag. 

Hinweis :

verkaufen, oder vermieten Sie  "niemals"  eine nicht baurechtlich genehmigte Immobilie. Das könnte bei den Gerichten als vorsätzlicher Betrug gewertet werden !   Das wird teuer und hat Konsequenzen ! 

Lassen Sie sich von uns beraten und aufklären !

 

illegaler  Anbau - Umbau    ohne Baugenehmigung ?

Makler

müssen sich vom Auftraggeber nach der MaBV die Baugenehmigung der zu verkaufenden Immobilie zeigen lassen. Liegt dem Makler keine Baugenehmigung vor, muss der Makler beim Bauamt Akteneisicht nehmen.  Eine mündliche Aussage vom Auftraggeber, dass genehmigt wurde, reicht nach der Rechtsprechung nicht aus.  Der Makler kommt in die Haftung ! Er darf dem Käufer, der ja eine Vermittlungsprovision zahlen muss,  keinen Vermögensschaden zufügen. 

Das Verhältnis       Verkaufsprovision  ./.  Schadenersatz            ist zu groß !

Das die Baugenehmigung vom Immobilienmakler für alle Gebäudeteile überprüft wird, ist aus unserer Erfahrung leider nicht die Regel !   

Liegt keine Baugenehmigung vor, können wir für den Immobilienverkäufer nachträglich eine Baugenehmigung beantragen. Diese Kosten sind günstiger als eine behördliche Ordnungsverfügung, oder eine Geldbuße.

 

illegale Nutzungsänderung

Sie möchten eine Gewerbefläche umnutzen;    z.B. von Handyladen in ein Schuhgeschäft  o.ä. ?

Dann müssen Sie beim Bauamt einen Nutzungsänderungsantrag stellen, also eine komplette Baugenehmigung einreichen. Da es sich bei der gewerblichen Nutzungsänderung um einen Sonderbau handelt, müssen Sie auch ein Brand-schutzkonzept vorlegen.

Wir können Ihnen helfen und reichen für Sie den Bauantrag ein sowie ein Brandschutzkonzept.