Baustopp ?    Ärger mit dem Bauamt ?

 

Baustopp : Sperre für die Errichtung von Bauten 

Das Bauamt hat Ihre Baumaßnahme gestoppt  ?

Ärger mit dem Bauamt ?    Sie dürfen nicht mehr weiter arbeiten ?

 

Sie haben endlich die Baugenehmigung erhalten und fangen an zu bauen. Aber nicht richtig !  Das Bauamt bemerkt die Abweichung von der Bau-genehmigung und verfügt einen Baustopp !   ....   und jetzt ?

Was können Sie unternehmen, was müssen Sie ändern ?

Oftmals ist ein Baustopp eine überzogene, nicht gerechtfertigte Amtshandlung. Der Sachbearbeiter, oder die Sachbearbeiterin schießt über das Ziel hinaus. Die Frage ist, wer kann Ihnen jetzt helfen und wie schnell ?  Zeit ist Geld.  Stimmen Ihre Tätigkeiten und Ausführungen mit der Bauordnung überein. Kann man abweichen ? wenn ja, wie.

Seit dem 1. Januar 2024 haben wir eine neue Bauordnung, die einiges vereinfacht !

Richtig und nach der Bauordnung bauen verhindert viel Ärger und spart Zeit.

Eine alte Weisheit aus der Baugeschichte : wer in der Planung spart, zahlt in der Ausführung drauf !

 

Egal ob Neubau, Umbau, Sanierung oder Modernisierung. Sie müssen die Vorgabe der Bauordnung beachten, einhalten und prüfen.  Sie modernisieren ohne Baugenehmigung und meinen der Umbau sein genehmigungsfrei ?

 

 

Wenn Sie illegal das Dachgeschoss ausgebaut haben, kann-darf- und muss das Bauamt eine Nutzungsuntersagung erlassen. Insbesondere wenn Gefahr in Verzug ist.  Sie haben mit Zustimmung des Nachbarn einen Anbau gemacht, aber ohne eine Baugenehmigung ?    ....   Baustopp !

Aber wie kann die Bauherrschaft weiterbauen, wer kann helfen ? Ein im Baurecht erfahrener Architekt oder Bauingenieur muss Ihre Planung prüfen und mit der Bauordnung in Einklang bringen. Auf dieser Basis können viele Probleme gelöst werden.