Baustopp : Sperre für die Errichtung von Bauten
Das Bauamt hat Ihre Baumaßnahme gestoppt ?
Ärger mit dem Bauamt ? Sie dürfen nicht mehr weiter arbeiten ?
Sie haben endlich die Baugenehmigung erhalten und fangen an zu bauen. Aber nicht richtig ! Das Bauamt bemerkt die Abweichung von der Bau-genehmigung und verfügt einen Baustopp ! .... und jetzt ?
Was können Sie unternehmen, was müssen Sie ändern ?
Oftmals ist ein Baustopp eine überzogene, nicht gerechtfertigte Amtshandlung. Der Sachbearbeiter, oder die Sachbearbeiterin schießt über das Ziel hinaus. Die Frage ist, wer kann Ihnen jetzt helfen und wie schnell ? Zeit ist Geld. Stimmen Ihre Tätigkeiten und Ausführungen mit der Bauordnung überein. Kann man abweichen ? wenn ja, wie.
Seit dem 1. Januar 2024 haben wir eine neue Bauordnung, die einiges vereinfacht !
Richtig und nach der Bauordnung bauen verhindert viel Ärger und spart Zeit.
Eine alte Weisheit aus der Baugeschichte : wer in der Planung spart, zahlt in der Ausführung drauf !
Egal ob Neubau, Umbau, Sanierung oder Modernisierung. Sie müssen die Vorgabe der Bauordnung beachten, einhalten und prüfen. Sie modernisieren ohne Baugenehmigung und meinen der Umbau sein genehmigungsfrei ?
Wenn Sie illegal das Dachgeschoss ausgebaut haben, kann-darf- und muss das Bauamt eine Nutzungsuntersagung erlassen. Insbesondere wenn Gefahr in Verzug ist. Sie haben mit Zustimmung des Nachbarn einen Anbau gemacht, aber ohne eine Baugenehmigung ? .... Baustopp !
Aber wie kann die Bauherrschaft weiterbauen, wer kann helfen ? Ein im Baurecht erfahrener Architekt oder Bauingenieur muss Ihre Planung prüfen und mit der Bauordnung in Einklang bringen. Auf dieser Basis können viele Probleme gelöst werden.