Schimmel im Gebäude.   Vermietersache ?  Ursache ?

 

 Schimmelschäden behebt man nicht, indem man Schutzanstriche aufträgt. Die Ursache muss gefunden und abgestellt werden. Deshalb ist es wichtig einen Schimmel-Experten oder Bausachverständigen zu befragen !

 

Mietmangel

Wenn Schimmel in der Wohnung auftritt, hat sich in erster Linie der Vermieter darum zu kümmern. Behauptet der Vermieter, es läge am Wohnverhalten des Mieters, so muss er das auch akribisch beweisen.

Der Sachverhalt.

Eine Mieterin hatte ihre Nettomiete um 25 % gemindert, weil alle Zimmer einschließlich Küche und Bad von immer wiederkehrendem Schimmel befallen waren. Dagegen wehrte sich der Vermieter mit der Behauptung, der Schimmel in der Wohnung beruhe nur auf schlechter Lüftung und Beheizung durch die Mieterin. Und weigerte sich vehement, auf seine Kosten die geforderte umfassende Instandhaltung vornehmen zu lassen.

Schimmel ist Mietmangel.

Dazu verurteilte ihn allerdings das Landgericht. Grundsätzlich stelle sich Schimmelpilzbefall einen vom Vermieter zu beseitigen Mietmangel dar. Ist zwischen den Mietparteien streitig, ob daran die Bewohner wegen des Verstoßes gegen die ihnen obliegenden Obhutspflichten schuld haben, muss der Vermieter zunächst beweisen, dass es sich bei der Ursache dafür nicht um von außen eindringende oder im Mauerwerk aufsteigende Feuchtigkeit handelt.  Darüber hinaus hat der Vermieter nachzuweisen, dass das Gebäude frei von wärmetechnischen Baumängeln ist und somit keine aus dem Rahmen fallende Beheizungs- und Lüftungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, um den Schaden zu vermeiden. Erst wenn ein solcher Nachweis geführt wurde, ist in der Regel die Vermutung gerechtfertigt, dass die Schadens-ursache in der Mietersphäre liegt. 

Rechtsgrundlage

BGB § 535

BGB § 536

ZVG § 152

 

Energiepreise steigen        und die fatalen Folgen

Auf Grund der steigenden Energiepreise werden viele Haushalten die Heizleistung Ihrer Heizkörper drosseln. Weiterhin möglichst lange die Fenster geschlossen halten, damit keine teure Energie aus dem geöffneten Fenster entweicht.

Die Folge wird ein Schimmelansatz in den Wohnungen werden.

Schimmelbildung innerhalb einer Mietwohnung ist dann nicht Vermietersache.

Wir helfen bei der Problemlösung :

wurde nicht ausreichend geheizt und gelüftet ?    oder sind Baumängel die Ursache ?

 

 

Schimmel Gutachter  -  Schimmelexperte

Schimmelgutachter

 

Schimmel

Die Mieterin dieser Wohnung hatte einen "Bauschaden" bei der Hauverwaltung angemeldet und war der Meinung, es wurde nicht sachgerecht gebaut !  Sie sprach von "Kältebrücken" !

Diese Schimmelbildung ist aber auf eine nicht ausreichende Beheizung und Be- Entlüftung zurück zu führen ! Das auf der Fensterbank liegende Handtuch diente zum Auffangen des Kondenswassers auf der Glasscheibe.

Dies ist leider kein Einzelfall meiner Untersuchungen. 

Mietminderung   bei Schimmel in Gebäude ?

Schimmel entsteht nur auf feuchte Untergründe. Wir überprüfen die Ursache.  Wie kommt Feuchte in die Wohnung ?  Sind Bauschäden vorhanden oder wird zu wenig be- und entlüftet. Gibt es Rohrleckagen ? Ist das Dach schadhaft ? 

Ist aufsteigende Feuchte messbar ?  Wie ist der Wärmeschutz, gibt es Wärmebrücken ?   Nutzen Sie unser Bauerfahrung.   Unser Sachverständigenbüro ist  seit 1975 in der Baubranche  tätig.

Lassen Sie uns zuerst die Schimmelursache finden, dann können Sie,

oder wir  über eine sachgerechte Sanierung nachdenken.

 

ja,  Schimmel ist gesundheitsschädlich !

Schimmelpilze können der Gesundheit schaden und haben ein unterschiedliches Gefahrenpotential.  Schimmelpilze können Krankheiten auslösen wie z.B. Allergien, Atembeschwerden, Herz- Kreislauf- Beschwerden. Wir prüfen und geben Hinweise über sofortiges Nutzerverhalten.  Wir testen und prüfen die Raumluft  .  Nach 96 Stunden erhalten Sie von uns die Ergebnisse.

 

 

wie wird Schimmel beseitigt ?

Reinigen und desinfizieren mit Alkohol, Wasserstoffperoxid, Chlor.  Bei besonders starkem Schimmelbefall ist eine Bausanierung notwendig. Auf Grund unserer Bauuntersuchung und Analyse können wir Ihnen die weitere Vorgehensweise aufzeigen.  Keine hektische Baufirmenbeauftragung für die Schimmelsanierung.  Es müssen nicht immer Sanierungspersonen im Ganzkörperoverall mit Atemschutzmaske sein.  Schimmelbeseitigung ist keine Show-Time !  Es muss auch zur Ursachenfindung kein Schimmelspürhund eingesetzt werden !  Die sinnvolle Anwendung der Bauphysik ist ausreichend. Erst nach einem fachgerechten Gutachten sollten Sie handeln. Was muss getan werden,  wie,  wie lange,  wo ?  Mit dem geringsten Aufwand den möglichst besten Nutzen erreichen.

 

 

wer ist für den Schimmel verantwortlich ?

BGH  :  zuerst ist der Vermieter in der Beweispflicht

Wird darüber gestritten, ob falsches Verhalten des Mieters oder ein Baumangel die Ursache für die Feuchtigkeitsschäden ist, so steht zunächst  "der Vermieter" in der Beweispflicht. Er muss dann nach-weisen, dass Baumängel nicht die Schäden verursacht haben.  "Der Mieter"  muss dann nachweisen, dass er für den Feuchteschaden nicht verantwortlich ist. 

So hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden    (Az:: XII ZR 272/97).

 

Entsteht Schimmel im Gebäude, bzw. in der Wohnung, kann und darf der Mieter die Miete kürzen. Sinnvoll ist es, die Ursache der Schimmelbildung zu finden. Nicht voreilig überstreichen, mit Schimmelex o.ä. behandeln.

Wir bieten als sachverständige Zeugen ein nachvollziehbares, unparteiisches und ausführliches Baugutachten an. Dies kann gerichtsverwertbar sein, ( als Parteivortrag oder sachverständiger Zeuge ) oder als Beweis dem Mieterverein vorgelegt werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf das Rechtsdienstleistungsgesetzt  ( RDG )  hin.  Wir beraten und unterstützen Sie, neutral und unbefangen.

 

 

Schimmel   hat Saison

Im Herbst beginnt nach der Statistik Schimmel im Gebäude.  Die Nächte werden kühler und die im Gebäude befindliche Wärme soll möglichst lange in den Räumen bleiben.  Die Devise heißt : Energie sparen, Fenster möglichst lange geschlossen halten !

Die Folge ist, dass der Wasserdampf in den Wohnräumen nicht nach außen abgeführt wird. Das Ergebnis ist eine Feuchteentwickelung in den bauteilschwachen Konstruktionen, insbesondere den geo-metrischen Außenecken. Im Schlafzimmer beginnt meistens die Schimmelentwickelung, da viele Menschen lieber in einem kühlen Raum schlafen. Dringt Luftfeuchte aus den benachbarten Zimmer / Fluren ein, kommt es an den Außenwänden zur Kondensation und es entsteht Schimmel.

Für diese Schimmelbildung ist der Mieter verantwortlich.

 

Verstecken sich aber ein Baumängel in der Außenwandkonstruktion, so ist der Vermieter zur Mangelbeseitigung verpflichtet.

In beiden Fällen ist ein Baugutachten zur empfehlen, bzw. erforderlich. Ein teurer Rechtsstreit sollte nur als 2. Option in Betracht kommen. Sparen Sie sich vorerst die Rechtsstreitkosten. Ein Anwalt ist teuer - ein Baugutachten angemessen.  

 

Schimmeltest  durch Experte       Schimmelsporen

Sie befürchten Schimmelsporen in Ihrer Wohnung ?  Sie machen sich Sorgen um die Gesundheit Ihrer  Familie ?  Wir testen für Sie, damit Sie beruhigt schlafen können. Nach 96 Stunden haben wir die Schimmeluntersuchungs-Ergebnisse. 

 

 

feuchte Wände   -   Bauaustrocknung

Sie haben feuchte Räume ?   einen feuchten Keller ?   Rohrbruch ?  die Kelleraußenwand ist undicht ?   Wir prüfen und stellen Ihnen Bautrockengeräte zur Verfügung.

Bei einem Rohrbruch zahlt in der Regel die Versicherung die Schadenbehebung.  Auch in diesem Bereich sind wir Ihnen behilflich.

 

Privatgutachten           für die Schimmelsanierung

Streiten Mieter und Vermieter über die Ursache der Schimmelbildung, oder über den Sanierungsumfang, kommt es oft zum Streit. Es wird ein Rechtsanwalt oder der Mieterverein beauftragt. Dann wird viel geschrieben und oftmals auch prozessiert -  in der Regel mit einem unzufriedenen Vergleichsurteil ! Dauer :  6 bis 9 Monate !    Ein Privatgutachten ist sinnvoll. Wir sind sachverständige Zeugen. Verwenden Sie unser Privatgutachten als Parteivortrag. Das kann hilfreich sein und den Streit verkürzen, oder lösen.

Sie können oben in der Kopfleiste unserer Internetseite unter "Rechtsberatung"  die Rechtswirksamkeit nachlesen. 

 

Schimmelgutachter  Honorar

Honorar :

Schimmelgutachten               pauschal                              365,-    €

gerichtsverwertbar als sachverständiger Zeuge;    

für / gegen Mieterverein

meine Neutralität wird vorausgesetzt ! 

PKW-km                                                                                  0,95  €/km

je Farbfoto                                                                              1,50  €/Stk.

technische Messgeräte          pauschal                               8,50  €

alle Preise  + 19 % MwSt.